Kindesunterhalt

Der Kindesunterhalt berechnet sich in der Regel schematisch nach der aktuellen Düsseldorfer Tabelle.

Hinweise zu der Berechnung des zugrunde zu legenden Einkommens, der Leistungsfähigkeit usw. finden Sie in den Anmerkungen zur Düsseldorfer Tabelle – und – für den Bezirk des Ober-landesgerichts Hamm in den Hammer Leitlinien.

Ehegattenunterhalt


Unterhaltsansprüche bei Getrenntleben (Trennungsunterhalt) und nach der rechtskräftigen Scheidung der Ehe (nachehelicher Unterhalt) sind grundsätzlich voneinander zu unterscheiden; sie basieren auf verschiedenen Anspruchsgrundlagen.

Die Ehegattenunterhaltsberechnung entzieht sich im Gegensatz zur Kindesunterhaltsberech-nung einer völlig schematischen Betrachtung.

Die Höhe und Dauer der Ansprüche wird durch so viele Faktoren beeinflusst, so dass grund-sätzlich sowohl für Unterhaltsberechtigte, als auch Unterhaltsgläubiger eine eingehende Beratung unentbehrlich ist.