Sozialrecht


Als Fachanwältin für Sozialrecht setze ich ihre Rechte in allen Bereichen des SGB außerge-richtlich, insbesondere in Widerspruchsverfahren sowie gerichtlich sowohl in Hautsachever-fahren, als auch im einstweiligen Rechtsschutz durch.
Ich vertrete meine Mandanten in allen Bereichen des SGB, schwerpunktmäßig jedoch in den nachfolgenden Bereichen

- ALG I
- ALG II
- Gesetzliche Rentenversicherung (EU-Rente, BU-Rente, Altersrente)
- Gesetzliche Krankenversicherung
- Gesetzliche Unfallversicherung
- Sozialhilferecht,
- Recht der auf Sozialhilfeträger übergegangenen Unterhaltsansprüche
- Schwerbehindertenrecht
- Rehabilitationsrecht
- Elterngeld
- Kindergeld
- Kinderhilfe, Jugendhilfe
- Sozialvergaberecht

Sofern Sie einen Besprechungstermin vereinbaren möchten, rufen Sie mich an, senden Sie mir eine Terminsanfrage per Email unter info@ra-mzb.de oder nutzen Sie die Online-Terminsver-einbarung.
Wenn in Ihrer Angelegenheit der Ablauf einer Widerspruchs- oder Klagefrist drohen sollte, so teilen Sie dies bitte ausdrücklich bereits bei der Terminsvereinbarung mit, wir werden uns dann bemühen einen kurzfristigen Termin zu finden und alle erforderlichen rechtswahrenden Maßnahmen treffen.
Auch wenn die Klage- oder Widerspuchsfrist bereits abgelaufen ist zeige ich Ihnen Möglich-keiten der Wiedereinsetzung und Möglichkeiten der erneuten Überprüfung Ihres Falles auf.