Ehescheidung

Ablauf des Ehescheidungsverfahrens

Nach Deutschem Recht kann die Scheidung einer Ehe nur durch Beschluss des Familiengerichts ausgesprochen werden. Es besteht „Anwaltszwang", d.h. der Ehescheidungsantrag kann nur von einem zugelassenen Rechtsanwalt gestellt werden.

Frühestens kann der Ehescheidungsantrag nach Ablauf des Trennungsjahres gestellt werden, d.h. erst ca. ein Jahr nach der Trennung, wobei einige Gerichte hier auch eine Trennungszeit von 10 Monaten vor Antragseingang bei Gericht akzeptieren.

Ausnahmsweise kann es jedoch Härtegründe geben, die eine unverzügliche Ehescheidung erforderlich machen. In diesen Fällen muss das Trennungsjahr nicht eingehalten werden. Typischerweise dann, wenn es Ihnen absolut unzumutbar ist das Trennungsjahr abzuwarten, z.B. dann, wenn Ihre Ehefrau von einem anderen Partner ein Kind erwartet etc.

In der Regel ist wichtig und erforderlich bereits direkt in nahem zeitlichem Zusammenhang mit der Trennung anwaltlichen Rat einzuholen, um alle Rechte zu wahren.

Nach Eingang des Ehescheidungsantrages bei Gericht wird dieser dem anderen Ehegatten zugestellt und sodann, sofern keine anderen Fragen, wie Zugewinnausgleich oder nachehe-licher Unterhalt zu regeln sind, im sog. Verbundverfahren der Versorgungsausgleich durch-geführt.

Liegen alle Auskünfte der Versorgungsträger vor oder regeln die Eheleute den Versorgungs-ausgleich anderweitig, bestimmt das Gericht einen Termin zur Ehescheidung, in welchem das Gericht bei Vorliegen aller Voraussetzungen Ihre Ehescheidung ausspricht.

Sind beide Eheleute anwaltlich vertreten kommt auch ein sog. Rechtsmittelverzicht in Frage, so dass die Ehescheidung sofort rechtskräftig wird. Ansonsten tritt die Rechtskraft rund einen Monat nach letzter Zustellung an einen der Beteiligten ein.

Kosten der Ehescheidungsverfahren

Es entstehen bei einem Ehescheidungsverfahren folgende Kosten:
1. Gerichtskosten
2. Rechtsanwaltkosten
3. Ihre sonstigen eigenen Kosten (z.B. Telefon- und Portokosten, Fahrtkosten zum Gericht).

Die Kosten für eine Scheidung unterscheiden sich von Fall zu Fall, sind also nicht immer gleich hoch. Die Höhe der Gerichts- und Rechtsanwaltsgebühren hängt vom so genannten "Gegenstandswert" der Scheidung ab (oft auch "Streitwert" genannt). Über den Streitwert Ihrer Ehe-scheidung entscheidet das Gericht.

Für die Ehescheidung kann Verfahrenskostenhilfe (früher: Prozesskostenhilfe) beantragt wer-den. Nähre Informationen erhalten Sie hierzu unter dem Link Kosten. Wir informieren Sie aber auch gerne im Rahmen der Beratung hierzu.